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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) — Entwurf (KW41)
Status: ENTWURF, kein fertiger Rechtstext. Basiert auf der tatsächlichen Produktlogik (BAUPLAN.md,WOHLVERDIENT_Penible_Gesamtpruefung.docx), nicht auf einer generischen Vorlage — trotzdem vor Livegang anwaltlich prüfen (Termin vorgesehen, sieheRECHTSENTSCHEIDE_ANTWORTEN_2026-08-20.mdTeil C3), insbesondere Abschnitt 7 (MwSt-Behandlung von Modus B ist weiterhin bewusst als offene Rechtsfrage markiert, nicht als Fakten behandelt worden — Wahlfrist und Verjährung in Abschnitt 4 sind dagegen seit 20.08.2026 entschieden, siehe dort). Ein Feld in[eckigen Klammern]fehlt noch — Abschnitt 14, Gerichtsstand, wartet auf Florians Wohnsitzkanton (siehe Impressum, dieselbe Zulieferung).
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wohlverdient, Florian Wehrli ("wir", "WOHLVERDIENT") und
- Firmenkunden, die Geschenk-Links für ihre Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen beziehen ("B2B-Kundschaft"), sowie
- Privatpersonen, die ein Geschenk direkt über die Storefront erwerben ("D2C-Kundschaft").
2. Vertragsschluss
Der Vertrag kommt zustande, sobald die Bestellung über den Bestellassistenten abgeschlossen und — je nach Abrechnungsmodus (Abschnitt 7) — entweder die Zahlung bestätigt oder die Rechnung gestellt wurde.
3. Leistungsbeschreibung
Ein Geschenk-Link berechtigt die von der Kundschaft benannte Empfänger:in, aus einer kuratierten Auswahl an Feinkost-Boxen eine auszuwählen. WOHLVERDIENT liefert die gewählte Box an die von der Empfänger:in angegebene Adresse in der Schweiz. Der Inhalt der Boxen kann sich je nach Saison und Verfügbarkeit ändern; das kommunizierte Sortiment zum Zeitpunkt der Einlösung ist massgeblich.
4. Geschenk-Links: Wahlfrist, Reaktivierung und Einlösung
Entscheid 17.08.2026 (CLAUDE.md, nicht verhandelbare Regel 8): Ein Geschenk-Link verfällt nicht wertmässig. expires_at/die untenstehende Frist ist ausschliesslich die Wahlfrist — der Zeitraum, in dem eine Auswahl ohne zusätzlichen Schritt möglich ist. Danach besteht der Anspruch fort und kann reaktiviert werden. Diese Systematik ist bereits produktseitig umgesetzt; dieser Abschnitt beschreibt sie nur nachträglich korrekt.Wahlfrist und Gültigkeit
Wir bitten Sie, Ihre Box innert 90 Tagen ab Versand des Gift-Links auszuwählen. Diese Wahlfrist ist eine reine Serviceangabe: Sie stellt sicher, dass die aktuell kuratierte Auswahl und die zugesagten Lieferfristen eingehalten werden können.
Der Gift-Link verfällt nach Ablauf dieser Frist nicht, und sein Wert geht nicht verloren. Sie können Ihre Wahl auch danach treffen. Ist eine Box nicht mehr erhältlich, stellen wir Ihnen eine gleichwertige Alternative zur Verfügung — bei einem frei gewählten Betrag insbesondere eine Box im nächsthöheren verfügbaren Preisbereich, nie eine geringerwertige.
Wohlverdient verpflichtet sich, Gift-Links während mindestens zehn Jahren ab deren Versand einzulösen.
- Nach Ablauf der Wahlfrist wechselt der Link in den Zustand "Wahlfrist abgelaufen" und bleibt reaktivierbar; eine letzte Erinnerung zur Wahl geht der Empfänger:in vor Fristablauf zu.
- Reaktivierung: Ein Link mit abgelaufener Wahlfrist kann jederzeit bis zum Eintritt der Verjährung (nächster Punkt) reaktiviert und eingelöst werden — durch die Empfänger:in selbst über denselben Link oder auf Anfrage bei uns.
- Verjährung: Der Anspruch aus einem Geschenk-Link verjährt zehn Jahre ab Versand des Geschenk-Links (Art. 127 OR). Erst mit Eintritt der Verjährung erlischt der Anspruch endgültig; ab diesem Zeitpunkt kann eine Reaktivierung nicht mehr angeboten werden.
- Ein Link ist einmalig einlösbar. Nach Einlösung kann die Auswahl nicht mehr geändert werden.
- Modus A ("pro Einlösung", Abschnitt 7): Die Firma wird erst bei tatsächlicher Einlösung belastet. Für einen Link, dessen Wahlfrist abläuft, ohne dass eingelöst wurde, ist folglich nie ein Betrag vereinnahmt worden — die Wahlfrist steuert hier nur den Zeitpunkt der Erinnerung/ Reaktivierung, keine Zahlungsfrage.
- Modus B ("Prepaid", Abschnitt 7): Der Gegenwert eines Links, dessen Wahlfrist abgelaufen, aber dessen Verjährung noch nicht eingetreten ist, bleibt bei uns eine offene Verbindlichkeit gegenüber der Empfänger:in (Gutscheinrückstellung) — kein bereits vereinnahmter Ertrag der bestellenden Firma. [Offen, Treuhänder-Klärung ausstehend, siehe Abschnitt 7: buchhalterische/ mehrwertsteuerliche Behandlung dieser Rückstellung.]
- Die vertragliche Beziehung für Bestellung, Rechnungsstellung und Vertragsänderungen besteht zwischen WOHLVERDIENT und der bestellenden Person/Firma, nicht mit der Empfänger:in — entsprechende Ansprüche (z. B. aus Reaktivierung) richten sich an uns, nicht an die bestellende Firma. Davon unabhängig hat die beschenkte Person ein eigenes, selbständig durchsetzbares Recht auf Auswahl und Lieferung der Box (Abschnitt 5, "Rechte der beschenkten Person") — die Verjährung betrifft diesen Leistungsanspruch, nicht das Vertragsverhältnis mit der bestellenden Firma.
5. Rechte der beschenkten Person
Auch wenn der Vertrag über einen Geschenk-Link zwischen WOHLVERDIENT und der bestellenden Person oder Firma zustande kommt (Abschnitt 4), erwirbt die beschenkte Person mit dem Öffnen des Geschenk-Links ein eigenes, selbständig durchsetzbares Recht auf Auswahl einer Box aus der kommunizierten Auswahl und auf deren Lieferung (Vertrag zugunsten Dritter, Art. 112 OR). Dieses Recht steht ihr unmittelbar zu — sie muss es nicht über die bestellende Person geltend machen.
Die bestellende Person kann einen Geschenk-Link nur widerrufen oder stornieren, solange die beschenkte Person ihn noch nicht geöffnet hat. Mit dem Öffnen des Links ist der Anspruch der beschenkten Person entstanden und kann von der bestellenden Person nicht mehr rückgängig gemacht werden.
6. Gift-Link, Missbrauch und Sperrung
Ein Geschenk-Link ist kein Wertpapier und keine Urkunde. Besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder Betrug, können wir einen Geschenk-Link sperren; der Zeitpunkt der Sperrung wird dokumentiert. In diesem Fall stellen wir der berechtigten Empfänger:in einen Ersatz-Link aus.
Solange ein Geschenk-Link nicht gesperrt ist, befreit uns die Leistung an die Person, die den Link vorweist, in gutem Glauben von unserer Verpflichtung — auch wenn sich später herausstellen sollte, dass diese Person nicht die eigentlich berechtigte Empfänger:in war. Das blosse Vorweisen eines Links begründet umgekehrt für sich allein keinen Anspruch, solange der Link nicht durch uns oder in unserem Auftrag versandt wurde.
7. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Wir sind derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ab dem Zeitpunkt einer allfälligen Mehrwertsteuerpflicht weisen wir die Mehrwertsteuer auf Rechnungen und im Kaufpreis aus; der massgebende Zeitpunkt ist auf der jeweiligen Rechnung ersichtlich.
D2C-Kauf: Zahlung vorab über unseren Zahlungsdienstleister Payrexx (TWINT, Kreditkarte).
B2B-Kundschaft wählt zwischen zwei Abrechnungsmodi:
- Modus A (Standard, "pro Einlösung"): Abgerechnet wird nur, was tatsächlich eingelöst wird. Nicht eingelöste Links erzeugen keine Rechnung.
- Modus B ("Prepaid"): Die gesamte bestellte Menge wird im Voraus in Rechnung gestellt, unabhängig von der späteren Einlösequote. Die Servicegebühr ist im Vorauspreis enthalten. Wählt die beschenkte Person eine Box, deren Preis unter dem im Voraus abgerechneten Betrag liegt, wird die Differenz nicht erstattet — der im Voraus abgerechnete Betrag ist der volle Preis, unabhängig davon, welche der dafür freigegebenen Boxen tatsächlich gewählt wird.
Rechnungen an B2B-Kundschaft sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar (QR-Rechnung).
Offen: Die Mehrwertsteuer- und Gutschein-rechtliche Behandlung von Modus B (insbesondere die Frage, ob/wann bei Prepaid-Käufen die MwSt-Zahlbarkeit entsteht) ist mit einer Treuhandstelle noch nicht abschliessend geklärt. Dieser Abschnitt darf nicht ohne diese Klärung live gehen.
8. Widerrufsrecht
Das Schweizer Recht kennt — anders als EU-Recht — kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.
Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen nach Schweizer Recht nicht. Da die Empfängerin ihr Produkt selbst auswählt und es sich um verderbliche Lebensmittel handelt, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Kommt eine Sendung beschädigt oder gar nicht an, melden Sie das bitte innert 7 Tagen an hallo@wohlverdient.ch — wir ersetzen die Sendung oder erstatten den Betrag.
9. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die von der Empfänger:in bei der Einlösung angegebene Adresse in der Schweiz. Wir bemühen uns um zeitnahe Zustellung, können aber insbesondere in der Vorweihnachtszeit keine verbindlichen Liefertermine garantieren.
Wir liefern ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Lieferung an eine Adresse ausserhalb dieses Gebiets ist nicht möglich.
10. Haftung
Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der jeweiligen Bestellung beschränkt.
11. Gewährleistung
Ansprüche aus Sachmängeln verjähren ein Jahr nach Ablieferung der Ware an die vom Kunden bezeichnete Empfängerin bzw. den Empfänger. Dies gilt auch für Ansprüche, die die beschenkte Person gestützt auf diese AGB selbständig geltend macht. Art. 210 Abs. 4 OR bleibt vorbehalten, soweit der Käufer als Konsument handelt.
12. Datenschutz
Es gilt unsere Datenschutzerklärung.
13. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen anpassen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Bestimmung unterscheidet zwischen dem B2B-Vertrag mit der bestellenden Firma und den B2C-/Einlösebedingungen gegenüber der beschenkten Person bzw. einer Privatperson, die direkt über die Storefront kauft.
B2B (Vertrag mit der bestellenden Firma): Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des CISG. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Sitz], Schweiz.
B2C (Storefront-Kauf und Einlösebedingungen): Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des CISG. Zwingende Bestimmungen des Rechts an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bleiben vorbehalten. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Was noch fehlt, bevor das live geht
- MwSt-Behandlung Modus B (Abschnitt 7) — weiterhin offene Rechtsfrage, unverändert seit der Konzeptphase. Braucht die Treuhänder-/ESTV-Ruling-Klärung (
RECHTSENTSCHEIDE_ANTWORTEN_2026-08-20.md§E11). *(Der separate MwSt-Platzhalter im einleitenden Satz von Abschnitt 7 — Status vor/nicht-VAT-registriert — ist am 24.08.2026 ersetzt worden, siehe_release_prep/ZULIEFERUNG_FLORIAN.mdPunkt 5b; diese offene Frage zu Modus B bleibt davon unberührt bestehen.)* - ~~Widerrufsrecht (Abschnitt 8)~~ — am 24.08.2026 entschieden und eingefügt (freiwillige Kulanzregelung bei beschädigter/nicht gelieferter Sendung, kein Rückgaberecht bei verderblicher Ware; siehe
_release_prep/ZULIEFERUNG_FLORIAN.mdPunkt 8). - Gerichtsstand B2B (Abschnitt 14) — der Gerichtsstand für den B2B-Vertrag hängt vom finalen Firmensitz ab (siehe Impressum); die B2C-Fassung ist entschieden und final.
- Anwaltliche Prüfung der am 20.08.2026 neu aufgenommenen bzw. geänderten Klauseln (Abschnitte 4, 5, 6, 11, 14) — Termin vorgesehen, siehe
RECHTSENTSCHEIDE_ANTWORTEN_2026-08-20.mdTeil C3. - Firmenname/Adresse (Abschnitt 1, Abschnitt 14) — hängt vom finalen Firmensitz ab (siehe Impressum).