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Datenschutzerklärung (DSE) — Entwurf (KW41)

Status: ENTWURF, kein fertiger Rechtstext. Basiert auf dem revDSG (in Kraft seit 1.9.2023) und der tatsächlichen technischen Architektur laut BAUPLAN.md/CLAUDE.md — nicht auf Textbausteinen. Trotzdem: vor Livegang durch eine mit revDSG vertraute Person prüfen lassen, besonders den Abschnitt "Bekanntgabe ins Ausland". Die genaue Adresse fehlt noch (siehe Impressum, Florians Zulieferung).

1. Verantwortliche Stelle

Wohlverdient, Florian Wehrli, Adresse siehe Impressum, Schweiz. Kontakt für Datenschutzanliegen: hallo@wohlverdient.ch

2. Welche Daten wir bearbeiten — und wovon bewusst nicht

WOHLVERDIENT ist eine Gifting-Plattform: Firmenkunden ("Tenants") erstellen Geschenk-Links, die Empfänger:innen gegen eine von mehreren kuratierten Feinkost-Boxen einlösen. Diese Rollentrennung bestimmt, wer welche Daten sieht:

Von der Firmenkundschaft (B2B-Konto):

Von Käufer:innen eines Direktkaufs (`/kaufen`, ohne Konto):

Von Empfänger:innen eines Geschenk-Links:

Bei einer Sammellieferung (mehrere Boxen an dieselbe Adresse): hier gibt es keine Empfänger:in und keine Empfänger-PII — die Firma bestellt an sich selbst, zur Verteilung vor Ort (z. B. Samichlaus, Team-Event). Die einzige gespeicherte Adresse ist die Geschäftsadresse der bestellenden Firma selbst, keine Personendaten Dritter. Diese Adresse wird als Lieferadresse des Firmenkontos gespeichert (wiederverwendbar für künftige Sammellieferungen) und unterliegt nicht der in Abschnitt 6 beschriebenen Löschfrist für Empfängeradressen — sie ist eine Geschäftsangabe der Firmenkundschaft selbst, keine Angabe über eine identifizierbare Drittperson.

Was wir bewusst nicht sammeln:

3. Zwecke der Bearbeitung

4. Empfänger:innen der Daten (Auftragsverarbeiter)

Wir setzen folgende Dienstleister ein — jeweils nur mit den für ihren Zweck nötigen Daten:

DienstleisterZweckSitz / Datenstandort
Payrexx AGZahlungsabwicklung (TWINT, Kreditkarte)Schweiz
Postmark (ActiveCampaign)Versand von Transaktions-E-Mails (Geschenk-Link, Bestätigung)USA (Rechenzentren bei Deft, Chicago, und AWS) — siehe Abschnitt 5
Cloudflare, Inc.Hosting (Datenbank, Dateispeicher, Bot-Schutz)EU-Jurisdiktion für Datenbank/Speicher
Sentry (Functional Software, Inc.)Technische Fehlerdiagnose der Anwendung. Übermittelt werden Fehlermeldungen und technische Kontextdaten, ausdrücklich keine Personendaten: Cookies, Anmeldedaten und Empfängerangaben werden vor dem Versand entfernt (sendDefaultPii: false plus eigener Filter).EU-Region (Frankfurt)

In Vorbereitung, derzeit nicht aktiv: Wir planen eine eigene, cookielose Reichweitenmessung (Cloudflare Analytics Engine). Sie kommt ohne Cookies und ohne Wiedererkennung aus: erfasst werden ausschliesslich aggregierte Ereignisse (z. B. „Seite geöffnet", „Demo gestartet"), IP-Adressen werden dabei gekürzt und ein täglich wechselnder, nicht rückrechenbarer Zufallswert verhindert, dass Besuche über Tage hinweg verknüpft werden können. Diese Messung ist zum Zeitpunkt Ihres Besuchs abgeschaltet; sobald sie aktiv wird, aktualisieren wir diesen Abschnitt vorher.

5. Bekanntgabe ins Ausland

Cloudflare, Inc. hat ihren Hauptsitz in den USA. Datenbank (D1) und Dateispeicher (R2) sind zusätzlich technisch auf EU-Jurisdiktion konfiguriert (Datenverarbeitung/-speicherung findet in der EU statt) — das mindert das Risiko, ist aber nicht die Rechtsgrundlage der Bekanntgabe: Cloudflare bleibt als US-Unternehmen dem US-Recht unterstellt, was nach geltendem revDSG als grenzüberschreitende Bekanntgabe gilt. Die Rechtsgrundlage dafür ist die aktive Zertifizierung von Cloudflare, Inc. unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (im amtlichen Register verifiziert am 20.08.2026, nächste Rezertifizierung fällig 23.09.2026) — nach Art. 16 Abs. 1 DSG i.V.m. Anhang 1 DSV Nr. 44 gilt eine aktive DPF-Zertifizierung als anerkannte Angemessenheitsbasis für die Übermittlung in die USA. Ergänzend sieht die mit Cloudflare bestehende Auftragsbearbeitungsvereinbarung (DPA) eine Erstreckung der EU-Standardvertragsklauseln (SCC) auf Daten aus der Schweiz vor, mit dem EDÖB als Aufsichtsbehörde — das dient als Rückfallebene, sollte die DPF-Zertifizierung künftig wegfallen.

Postmark verarbeitet Daten nicht in der EU — die frühere Fassung dieses Dokuments behauptete das unbelegt und falsch. Recherchestand 20.08.2026 (Quellen: postmarkapp.com/eu-privacy, postmarkapp.com/dpa): Postmark speichert in eigenen Angaben zufolge in US-Rechenzentren (Deft, Chicago, und AWS) und hat "aktuell keine Pläne, Server in der EU hinzuzufügen". Für die grenzüberschreitende Bekanntgabe verweist Postmark auf zwei Mechanismen: eine Selbstzertifizierung unter dem Swiss-U.S. Data Privacy Framework (neben EU-U.S. DPF und der UK-Extension) sowie, ergänzend, eine eigene Auftragsbearbeitungsvereinbarung (DPA) mit Standardvertragsklauseln (SCC) nach EU-Beschluss 2021/914. Das sind grundsätzlich anerkannte Übermittlungsgrundlagen — offen bleibt, ob WOHLVERDIENT diese DPA tatsächlich abgeschlossen und dokumentiert hat (laut AUDIT_2026-08-20_Gesamtpruefung.md §6.4 bislang nicht der Fall). Vor Livegang: DPA mit Postmark tatsächlich abschliessen/ablegen, dann diesen Absatz mit dem Abschlussdatum ergänzen.

Sentry wird in der EU-Region betrieben; eine Bekanntgabe in die USA findet dadurch nicht statt.

6. Aufbewahrungsdauer

7. Ihre Rechte

Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Bearbeitung Ihrer Daten sowie auf Datenherausgabe (Datenportabilität), soweit das revDSG dies vorsieht. Anfragen an hallo@wohlverdient.ch.

8. Änderungen

Wir passen diese Erklärung an, wenn sich die Datenbearbeitung ändert. Massgeblich ist die zum Zeitpunkt Ihres Besuchs aktuelle Fassung.


Was noch fehlt, bevor das live geht

  1. Abschnitt 5 (Bekanntgabe ins Ausland) — für Cloudflare ist die Rechtsgrundlage jetzt verifiziert (Swiss-U.S. DPF, Stand 20.08.2026) und im Text nachgezogen; die Cloudflare-DPA ist im Dashboard noch aktiv zu akzeptieren und als datiertes PDF abzulegen (Florians Aufgabe, RECHTSENTSCHEIDE_ANTWORTEN_2026-08-20.md Teil C5). Für Postmark ist die Übermittlungsgrundlage recherchiert (Swiss-U.S. DPF + SCC-DPA, Stand 20.08.2026) — offen ist nur noch, ob/wann WOHLVERDIENT ein Schweiz-Addendum anfordert und die DPA ablegt (§E13).
  2. Aufbewahrungsfristen (Abschnitt 6) — entschieden: zwölf Monate ab shipped_at (RECHTSENTSCHEIDE_ANTWORTEN_2026-08-20.md §E9/§E14) und im Text nachgezogen. Die Wahlfrist-/Verjährungs-Systematik selbst ist bereits Produktentscheid (CLAUDE.md Regel 8); die Verjährungsfrist ist seit 20.08.2026 auf zehn Jahre entschieden (§E3) — die anwaltliche Bestätigung dieser Auslegung steht noch aus (Teil C3).
  3. Firmenname/Adresse — identisch mit Impressum, siehe dort.
  4. Analytics-Engine-Absatz (Abschnitt 4) beim Scharfschalten von Vorbereitung auf aktiv umstellen (TELEMETRY_DESCRIBED_AS_ACTIVE).