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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Wohlverdient, Florian Wehrli ("wir", "WOHLVERDIENT") und

  1. Firmenkunden, die Geschenk-Links für ihre Mitarbeitenden oder Geschäftspartner:innen beziehen ("B2B-Kundschaft"), sowie
  2. Privatpersonen, die ein Geschenk direkt über die Storefront erwerben ("D2C-Kundschaft").

2. Vertragsschluss

Bei Firmenaufträgen mit Zahlung pro Einlösung kommt der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung zustande. Die Rechnung folgt nur für rechtzeitig gewählte Geschenke. Bei vorausbezahlten Bestellungen kommt der Vertrag mit bestätigter Zahlung zustande.

2a. Handeln für eine Firma (Mandat)

Ein Treuhand- oder Buchhaltungsbüro kann im Firmenportal für eine Firma handeln, die ihm dafür ein Mandat gegeben hat, und in deren Namen Firmenkonten anlegen und Bestellungen auslösen. Es sichert zu, dazu von der Firma bevollmächtigt zu sein. Fehlt die Vollmacht, haftet es nach Art. 39 OR. Vertragspartnerin bleibt die Firma; das Büro erwirbt aus dem Mandat keine eigenen Rechte gegenüber Wohlverdient. Die Firma kann ein Mandat im Firmenportal jederzeit entziehen.

3. Leistungsbeschreibung

Ein Geschenk-Link berechtigt die von der Kundschaft benannte Empfänger:in, aus einer kuratierten Auswahl an Feinkost-Geschenken eines auszuwählen. Unser Lieferant versendet das gewählte Geschenk direkt an die von der Empfänger:in angegebene Adresse in der Schweiz. Für die Lieferung bleiben wir verantwortlich. Der Inhalt der Geschenke kann sich je nach Saison und Verfügbarkeit ändern; das kommunizierte Sortiment zum Zeitpunkt der Einlösung ist massgeblich.

4. Geschenk-Links: Wahlfrist, Reaktivierung und Einlösung

Wahlfrist und Gültigkeit

Wir bitten Sie, Ihr Geschenk innert 90 Tagen ab Versand des Gift-Links auszuwählen, bei eigener Verteilung durch die bestellende Person ab Erzeugung. Diese erste Wahlfrist dient dazu, dass die aktuelle Auswahl und die Lieferfähigkeit unserer Lieferanten gesichert bleiben.

Nach den ersten 90 Tagen können Sie den Link selbst reaktivieren und weiter auswählen, solange die unten genannte letzte Auswahlfrist noch läuft. Ist ein Geschenk nicht mehr erhältlich, stellen wir Ihnen eine gleichwertige Alternative zur Verfügung.

Firmenlinks mit Zahlung erst bei Einlösung: Sie können bis zwölf Monate nach dem Versand auswählen. Bei selbst verteilten Links beginnt diese Frist mit der Erzeugung. Das konkrete letzte Auswahldatum steht auf dem Link. Bis zu Ihrer verbindlichen Auswahl ist kein Gutscheinwert vorausbezahlt. Nach ungenutztem Ablauf endet die Möglichkeit zur Auswahl; der Firma entsteht dafür keine Rechnung. Eine rechtzeitig gewählte Lieferung erfüllen wir auch nach diesem Datum.

Vorausbezahlte Geschenk-Links: Die Einlösezusage beträgt zehn Jahre ab Versand. Bei selbst verteilten Links beginnt sie mit der Erzeugung. Ein vorausbezahltes Guthaben wird durch die 90-Tage-Wahlfrist nicht beseitigt.

  • Nach Ablauf der Wahlfrist wechselt der Link in den Zustand "Wahlfrist abgelaufen" und bleibt bis zum letzten Auswahldatum reaktivierbar. Eine Erinnerung kann vor der ersten Wahlfrist per E-Mail gesendet werden, wenn uns eine Empfängeradresse vorliegt.
  • Reaktivierung: Ein Link mit abgelaufener erster Wahlfrist kann bis zum letzten Auswahldatum reaktiviert und eingelöst werden — durch die Empfänger:in selbst über denselben Link oder auf Anfrage bei uns.
  • Nach dem letzten Auswahldatum ist keine neue Auswahl oder Reaktivierung möglich. Bereits rechtzeitig ausgewählte Geschenke bleiben geschuldet.
  • Ein Link ist einmalig einlösbar. Nach Einlösung kann die Auswahl nicht mehr geändert werden.
  • Modus A ("pro Einlösung", Abschnitt 7): Die Firma wird erst bei tatsächlicher Einlösung belastet. Für einen Link, der ohne Auswahl endet, wird kein Betrag vereinnahmt.
  • Die vertragliche Beziehung für Bestellung, Rechnungsstellung und Vertragsänderungen besteht zwischen WOHLVERDIENT und der bestellenden Person/Firma, nicht mit der Empfänger:in — entsprechende Ansprüche richten sich an uns, nicht an die bestellende Firma.

5. Rechte der beschenkten Person

Auch wenn der Vertrag über einen Geschenk-Link zwischen WOHLVERDIENT und der bestellenden Person oder Firma zustande kommt (Abschnitt 4), kann die beschenkte Person ihren Anspruch bei uns selbst geltend machen. Bei Firmenlinks mit Zahlung erst bei Einlösung muss sie dafür bis zum auf dem Link genannten Datum ein Geschenk verbindlich auswählen. Danach hat sie einen eigenen Anspruch auf dessen Lieferung (Vertrag zugunsten Dritter, Art. 112 OR). Bei vorausbezahlten Links besteht der Einlöseanspruch während der oben genannten zehn Jahre.

Die bestellende Person kann einen Geschenk-Link nur widerrufen oder stornieren, solange die beschenkte Person ihn noch nicht geöffnet hat. Ein bereits verbindlich ausgewähltes Geschenk kann sie nicht mehr rückgängig machen.

6. Gift-Link, Missbrauch und Sperrung

Ein Geschenk-Link ist kein Wertpapier und keine Urkunde. Besteht ein begründeter Verdacht auf Missbrauch oder Betrug, können wir einen Geschenk-Link sperren; der Zeitpunkt der Sperrung wird dokumentiert. In diesem Fall stellen wir der berechtigten Empfänger:in einen Ersatz-Link aus.

Solange ein Geschenk-Link nicht gesperrt ist, befreit uns die Leistung an die Person, die den Link vorweist, in gutem Glauben von unserer Verpflichtung — auch wenn sich später herausstellen sollte, dass diese Person nicht die eigentlich berechtigte Empfänger:in war. Das blosse Vorweisen eines Links begründet umgekehrt für sich allein keinen Anspruch, solange der Link nicht durch uns oder in unserem Auftrag versandt wurde.

7. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Wir sind derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Ab dem Zeitpunkt einer allfälligen Mehrwertsteuerpflicht weisen wir die Mehrwertsteuer auf Rechnungen und im Kaufpreis aus; der massgebende Zeitpunkt ist auf der jeweiligen Rechnung ersichtlich.

D2C-Kauf: Zahlung vorab über unseren Zahlungsdienstleister Payrexx (TWINT, Kreditkarte).

B2B-Kundschaft:

  • Modus A (Standard, "pro Einlösung"): Abgerechnet wird nur, was tatsächlich eingelöst wird. Nicht eingelöste Links erzeugen keine Rechnung. Der Warenwert pro Geschenk ist auf den bei der Bestellung bestätigten Betrag begrenzt; für eine teurere Ersatzbox berechnen wir keinen Aufpreis.

Ein Abrechnungsmodus mit Vorauszahlung der ganzen Menge («Modus B») wird derzeit nicht angeboten.

Rechnungen an B2B-Kundschaft sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar (QR-Rechnung).

8. Widerrufsrecht

Das Schweizer Recht kennt — anders als EU-Recht — kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge.

Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht bei Fernabsatzverträgen nach Schweizer Recht nicht. Da die Empfängerin ihr Produkt selbst auswählt und es sich um verderbliche Lebensmittel handelt, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Kommt eine Sendung beschädigt oder gar nicht an, melden Sie das bitte innert 7 Tagen an hallo@wohlverdient.ch — wir ersetzen die Sendung oder erstatten den Betrag.

9. Lieferung

Die Lieferung erfolgt an die von der Empfänger:in bei der Einlösung angegebene Adresse in der Schweiz. Wir bemühen uns um zeitnahe Zustellung, können aber insbesondere in der Vorweihnachtszeit keine verbindlichen Liefertermine garantieren.

Wir liefern ausschliesslich an Adressen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Eine Lieferung an eine Adresse ausserhalb dieses Gebiets ist nicht möglich.

10. Haftung

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der jeweiligen Bestellung beschränkt.

11. Gewährleistung

Ansprüche aus Sachmängeln verjähren zwei Jahre nach Ablieferung der Ware an die vom Kunden bezeichnete Empfängerin bzw. den Empfänger (Art. 210 Abs. 1 OR). Dies gilt auch für Ansprüche, die die beschenkte Person gestützt auf diese AGB selbständig geltend macht.

12. Datenschutz

Es gilt unsere Datenschutzerklärung.

13. Änderungen dieser AGB

Wir können diese AGB mit Wirkung für zukünftige Bestellungen anpassen. Massgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bestimmung unterscheidet zwischen dem B2B-Vertrag mit der bestellenden Firma und den B2C-/Einlösebedingungen gegenüber der beschenkten Person bzw. einer Privatperson, die direkt über die Storefront kauft.

B2B (Vertrag mit der bestellenden Firma): Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des CISG. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [Sitz], Schweiz.

B2C (Storefront-Kauf und Einlösebedingungen): Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des CISG. Zwingende Bestimmungen des Rechts an Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt bleiben vorbehalten. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen.